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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Kaufverträge. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware als anerkannt.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Zahlung
- Aufträge, bei denen nichts anderes vereinbart worden ist, können gegen Nachnahme ausgeliefert werden. Bei direkter Warenübergabe in der Verkaufsstelle besteht die Pflicht zur Barzahlung.
- Bei Betrieben und Institutionen kann bei Vorlage eines schriftlichen Auftrages und eines Warenwertes von über 100,00 € eine Rechnung erstellt werden. Auch bei Rechnungsstellung ist der Betrag sofort fällig.
- Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Zweifel an die Kreditwürdigkeit des Kunden hegen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Von noch nicht ausgeführten Verträgen können wir dann unverzüglich zurücktreten.
Vertragserfüllung
- Höhere Gewalt entbindet uns von den Verpflichtungen des Kaufvertrages, ohne das der Käufer daraus Rechte auf Schadenersatz herleiten kann. Wetterkatastrophen, Hagel, Frost, Dürre, Mangel an Transportmittel und Streik werden höherer Gewalt gleichgestellt.
- Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der Schadenersatzanspruch beträgt ohne jeden Nachweis 30 v.H. des Warenwertes. Ein höherer Schaden kann gegen Nachweis geltend gemacht werden.
- Ist der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir nicht an die Bestimmungen des § 373 HGB gebunden und können die Pflanzen auch ohne vorherige Androhung anderweitig verkaufen.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten oder gekauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns, unser Eigentum.
Gewährleistung
- Gewähr für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer dies ausdrücklich, so wird hierfür ein besonderer Zuschlag berechnet. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf die Dauer eines halben Jahres (Saison) ab Lieferung oder Verkauf und setzt voraus, daß Transport, Pflanzung und Pflege einwandfrei waren und keine Faktoren, wie höhere Gewalt, das Gedeihen der Pflanzen beeinträchtigt haben.
- Gewähr wird dafür übernommen, daß die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Verkaufs gesunde Wurzeln haben. Eventuelle Schadenersatzansprüche können nur bis zur Höhe des Warenwertes geltend gemacht werden.
Mängelrügen
- Auftretende Mängel sind so zu rügen, daß diese Mängel binnen von 5 Tagen nach Empfang oder Kauf der Ware anzuzeigen sind. Die Mängel sind genau anzugeben. Gleichfalls ist die Lieferung oder der Kauf aus unserer Einrichtung nachzuweisen.
- Bei begründeten Beanstandungen steht es dem Verkäufer frei, unter Ausschluß weitergehender Ansprüche für die mangelhafte Ware, Ersatz zu liefern oder den Auftrag gegen Gutschrift des Rechnungswertes zu streichen.
- Verspätete oder unrichtig erhobene Mängel werden nicht berücksichtigt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Klein-kevelaer, Gerichtsstand ist Geldern.
Hans Ingenpass
Geschäftsführer
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